Gewusst, wie! Handwerkerkosten absetzen

Gewusst, wie! Handwerkerkosten absetzen

Wer einen Handwerker zu sich nach Hause bestellt, muss unter bestimmten Bedingungen nicht die vollen Kosten dafür tragen. Die Tätigkeiten sind steuerlich absetzbar, der Steuerberater hilft sicher gern weiter. Hier vorab die wichtigsten Fakten zum Thema.

Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit?

Es gilt die Voraussetzung, dass der Auftraggeber als Privatperson handelt und die Handwerker auf seinem privaten Grund und Boden beschäftigt. Es muss sich um die selbstgenutzte Wohnung oder das selbstgenutzte Haus handeln. Und: Es darf kein Neubau sein, an dem gebastelt wird. Außerdem muss die Person natürlich Steuerzahler sein, sonst gäbe es keine Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung. Die Ausgaben gehören in die Steuererklärung, die mögliche Erstattung beträgt bis zu 1.200 Euro. Allerdings braucht es natürlich auch handfeste Belege, darum darf die Bezahlung keinesfalls bar erfolgen. Zahlung auf Rechnung per Überweisung ist die gängigste und glaubwürdigste Methode. Die Rechnung muss dabei natürlich sämtliche erforderliche Daten enthalten. Die Belege müssen der Steuerklärung nicht direkt beiliegen, doch es kann durchaus sein, dass das Finanzamt sie nachträglich sehen will. Darum: Rechnungen niemals fortwerfen, sondern sorgfältig abheften! Und das nicht nur bis zur nächsten Lohnsteuererklärung, denn sie werden auch für den Fall gebraucht, dass etwas schiefgeht und deshalb Garantieansprüche bestehen.

Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Auch haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar, und das sogar bis zu 4.000 Euro. Nur vermischt werden darf beides nicht. Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist etwas, das der Auftraggeber oder seine Mitbewohner selbst erledigen könnten, zum Beispiel das Putzen der Wohnung oder die Zubereitung von Speisen in der hauseigenen Küche. Der Catering-Service hingegen ist hier nicht mit inbegriffen! Handwerksarbeiten sind hingegen Spezialaufgaben wie die Reparatur der Elektronanlagen, der Einbau eines Kamins oder die Dachbeschichtung. Hierfür ist der Einsatz von Fachleuten erforderlich. Absetzbar sind bei beiden Varianten die reine Dienstleistung und die Fahrtkosten inklusive der Umsatzsteuer, nicht aber der verwendeten Materialien.
So gilt es, den Taschenrechner rauszuholen und alle Handwerker- und Haushaltsrechnungen sorgsam durchzugehen. Was haben die Arbeitsstunden gekostet? Wie teuer war die Anfahrt? Diese Summe noch plus 19 Prozent Umsatzsteuer und ab ins Lohnsteuerformular! Auch der Name der Handwerkerfirma und die Art der Leistung gehören dazu, zum Beispiel: „Dachdecker Müller (Paderborn), Dachbeschichtung 534,00 Euro“. Auf diese Weise können die Steuerzahler trotz des lästigen Papierkrams ein paar Euro bei ihren Steuern sparen. Wie bei vielen Dingen ist es wichtig, auf die Details zu achten und keine Ausgaben zu übersehen! Wenn Sie schließlich einen Freiberufler für Dienstleistungen beauftragt haben, stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen haben.

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