Das sollte man über die Feststellungsprüfung wissen
Durch die Feststellungsprüfung wird ermittelt, ob für ein Fachstudium bei einer deutschen Hochschule die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Mit einer bestandenen Prüfung ist es möglich, sich für ein Studium einer entsprechenden Fachrichtung zu bewerben. Beim Besuch des Studiumkollegs erfolgt eine optimale Vorbereitung auf diese Prüfung. Ob man diese Prüfung absolvieren darf, ehe die Bewerbung für das gewünschte Studienfach stattfindet, ist von der Art des bestehenden Schulabschlusses abhängig.
Wie erfolgt das Ablegen der Feststellungsprüfung vor dem Studium in Deutschland?
Zur Anmeldung am Studienkolleg wird der ausgefüllte und unterschriebene Schulungsvertrag benötigt. Außerdem sind alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Lebenslauf, Nachweis der Sprachkenntnisse und Kopie des Personalausweises, zusammenzustellen. Diese übersendet man gemeinsam mit dem Schulungsvertrag ans Studienkolleg. Nach dem erfolgreichen Registrieren erhält der Kursteilnehmer die Rechnung mit Zahlungsanweisung per E-Mail. Nach dem Zahlungseingang bekommt man die Anmeldebestätigung und den Zulassungsbescheid zur Beantragung des Visums im eigenen Heimatland elektronisch zugeschickt.
Durch den Erhalt des Visums wird die Einreise und die Ankunft an dem Studienkolleg organisiert. Bei diesem umfasst die fachliche und sprachliche Vorbereitung auf das Studium in Deutschland zwei Semester. Ganz egal, ob der W-Kurs, der T-Kurs, der G-Kurs oder der M-Kurs man wählt, die Lehrkräfte des Studienkollegs bereiten zielgerichtet auf die Prüfungsfächer vor. Außerhalb vom Unterricht lernt man Land und Leute aufgrund des kulturellen Rahmenprogramms kennen. Das Ausbildungsziel am Studienkolleg ist, die Prüfung zu bestehen. Diese nimmt die entsprechende Bezirksregierung ab. Anhand der bestandenen Feststellungsprüfung ist es möglich, ein Studium an einer deutschen Universität aufzunehmen. Deutschlandweit kann man sich als Absolvent an sämtlichen Hochschulen bewerben. Mehr zu der Thematik
Ist der Studienplatz garantiert?
Wenn die Prüfung mit Erfolg abgeschlossen wurde, erfüllt man zwar für die Studiengänge die formalen Zulassungsvoraussetzungen, welche dem entsprechenden Schwerpunktkurs zugeordnet sind, muss dennoch ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Bei den Studiengängen mit Numerus clausus sind im Normalfall die Noten der Feststellungsprüfung und der Vorbildungsnachweise relevant. Zudem gibt es in Deutschland immer mehr Hochschulen, welche weitere Aufnahmekriterien festsetzen. Nach anderen Kriterien, wie etwa weitere Fremdsprachenkenntnisse, ist es wichtig, sich an der bevorzugten Universität zu informieren. Die zulassungsfreien Studiengänge machen eine fast freie Auswahl von Hochschulen möglich.
Weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie im Übrigen auch unter:
Studienkolleg: Einrichtung an Fachhochschulen und Universitäten